Privatoffenbarungen
Allgemeine Hinweise
Der Betreiber dieser Website weist darauf hin, dass es sich bei den hier veröffentlichten Botschaften um Privatoffenbarungen handelt, die nicht kirchlich anerkannt sind.
Es wird also keine Aussage darüber getroffen, ob die jeweilige Privatoffenbarung tatsächlich übernatürlichen Ursprungs ist, dies bleibt vielmehr dem Glauben des Einzelnen überlassen.
Weiterführende Informationen
Normen für die kirchliche Beurteilung von Privatoffenbarungen der vatikanischen Glaubenskongragation
Seine Heiligkeit Papst Paul VI. hat am 14. Oktober 1966 das Dekret der Heiligen Kongregation für die Verbreitung des Glaubens bestätigt (Nr. 58/59 A.A.S.), das die Erlaubnis zur Veröffentlichung von Schriften erteilt, die sich auf übernatürliche Erscheinungen beziehen, auch wenn das „Nihil obstat“ der kirchlichen Autorität nicht vorhanden ist. Mit der vorliegenden Veröffentlichung soll dem endgültigen Urteil der Kirche nicht vorgegriffen werden.